Tarifgebiete, Regionen & Preisstufen
Grundlage der Preisberechnung im Verbundraum sind die Tarifgebiete, Waben und Kurzstrecken. Ein Tarifgebiet umfasst in der Regel eine Stadt oder mehrere kleine Städte / Gemeinden und setzt sich aus einer oder mehreren Waben zusammen. Jeder Verbindung innerhalb des VRR-Raums ist eine Preisstufe zugeordnet. Neben der Kurzstrecke gibt es die Preisstufen A, B, C und D. Kinder unter sechs Jahren fahren grundsätzlich kostenlos. Für Kinder von sechs bis 14 Jahren gelten ermäßigte Ticketpreise.
Der Verbundraum
Der VRR-Verbundraum umfasst ein dicht besiedeltes Gebiet mit 16 kreisfreien Städten und sieben Kreisen, darunter große Teile des Ruhrgebiets, des Niederrheins und des Bergischen Landes. Im Norden und Osten grenzt der VRR an den Westfalentarif (WT), im Süden an den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und den Aachener Verkehrsverbund (AVV), während im Westen die Niederlande angrenzen.
Preisstufen
Dokumente zum Tarif und Tickets
Über die Verbundgrenzen hinaus
Bei Fahrten, die über den VRR hinausgehen, gelten vom VRR-Tarif abweichende Regelungen. Hier hat der VRR mit angrenzenden Partnern Übergangsregelungen in Form von Kragentarifen eingerichtet:
- Aachener Verkehrsverbund (AVV)
- Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
- WestfalenTarif
Die Kragentarife umfassen dabei nicht grundsätzlich die gesamten Verbundräume, sondern sind nach relevanten Verkehrsströmen zugeschnitten. Einige Grundsätze gelten dabei für alle Kragenregelungen:
- Für Fahrten, die innerhalb eines Tarifraums bleiben, gilt nur der Tarif des entsprechenden Verbundes oder der Verkehrsgemeinschaft.
- In beiden aneinandergrenzenden Tarifräumen werden die Tickets über die bestehenden Vertriebswege verkauft.
Mit dem EinfachWeiterTicket NRW sind Sie einfach und unkompliziert in ganz NRW (VRR, AVV, VRS, WT) unterwegs. Voraussetzung ist, dass Sie eine Zeitkarte oder ein netzweites KombiTicket von VRR, AVV, VRS oder WT bzw. eine Zeitkarte des NRW-Tarifs besitzen. Mehr Informationen zum EinfachWeiterTicket NRW finden Sie hier.
WestfalenTarif
Im Übergang zwischen VRR und dem WestfalenTarif gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einem kann man von allen Tarifgebieten im VRR zu folgenden Tarifgebieten im Westfalentarif mit einem VRR-Ticket fahren:
- Bergkamen
- Bocholt
- Borken
- Heiden
- Holzwickede
- Isselburg
- Kamen
- Lünen
- Raesfeld
- Reken
- Rhede
- Schwerte
- Unna
Darüber hinaus gilt der VRR-Tarif auch zwischen diesen Gebieten, wenn mindestens ein VRR-Gebiet befahren wird.
Der WestfalenTarif gilt für verbundüberschreitende Fahrten zwischen dem gesamten WestfalenTarif (mit Ausnahme der oben genannten Tarifgebiete des WestfalenTarifes) und folgenden VRR-Tarifgebieten:
- Datteln/Oer Erkenschwick
- Dortmund Mitte/West
- Dortmund Ost
- Hagen
- Haltern am See
- Schwelm/Ennepetal/Gevelsberg/Breckerfeld
- Waltrop
- Witten/Wetter/Herdecke
Fahrten in die Niederlande
Fahrten in die Niederlande
Als einwohnerstärkster Verkehrsverbund Europas grenzt der VRR an die Niederlande und unterhält auch Nahverkehrsverbindungen ins Nachbarland. So können die Linien zwischen unserem Verkehrsraum und Venlo, Nijmegen und Arnhem mit dem Verbundtarif genutzt werden.
Tarifliche Grundlagen
Innerhalb der niederländischen Gebiete kann der VRR-Tarif aber nicht genutzt werden, sondern stets für den Übergang zwischen dem VRR und den angrenzenden niederländischen Städten.
Grundsätzlich können Sie die niederländischen Tarifgebiete anfahren, sofern diese in Ihrem festgelegten Geltungsbereich enthalten sind. Mit dem DeutschlandTicket, einem Zeit- bzw. Monatsticket mit der verbundweiten Preisstufe D oder einem VRR-SemesterTicket können Sie ebenfalls bis in die niederländischen Gebiete fahren. Sofern Ihr Monatsticket der Preisstufe A, B oder C nicht bis dorthin reicht, können Sie mit einem ZusatzTicket pro Fahrt in die Niederlande fahren.
Bei Tickets im Bartarif genügt ein Kauf in der jeweils erforderlichen Preisstufe von Start bis Ziel. Es können auch PauschalpreisTickets des NRW-Tarifes im Übergang genutzt werden.
Informationen zu den Tickets und Preisen finden Sie hier: Ticketübersicht
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises können mit diesem nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland - und damit nur bis zur letzten Station innerhalb des VRR fahren. Als Anschlussticket kann dann ein VRR-Ticket der jeweils erforderlichen Preisstufe (z. B. Preisstufe A ab Nettetal Kaldenkirchen) genutzt werden.
Weitere Informationen zu Fahrpreisen innerhalb der Niederlande können Fahrgäste auf der Internet-Seite Externer Linkwww.9292.nl erhalten (auch in englischer Sprache verfügbar).