Überleitungsregelungen für das Jahr 2025 für Tickets nach Tarifstand 01.01.2025
In Ergänzung der VRR-Beförderungsbedingen zur Erstattung von Tickets (§ 8 Fahrgelderstattung) und darüber hinaus gelten für die Überleitung von Tickets nach Tarifstand 01.01.2024 für die Zeit ab dem 01.01.2025 folgende Regelungen:
1. Abfahrregelung
EinzelTickets, 4erTickets, 10erTicket, 4-StundenTicket, 24-/48-StundenTickets, FahrradTickets und ZusatzTickets zum alten Preis nach Tarifstand 01.01.2024 werden bis zum 31.12.2024, 24.00 Uhr verkauft.
Sofern sie auf Vorrat erworben wurden, können sie bis zum Betriebsschluss des 31.03.2025 zur Fahrt benutzt werden. Über elektronische Vertriebswege verkaufte 10er- und 4erTickets unterliegen dem HandyTicket-Verfahren und können ohne zeitliche Einschränkung genutzt werden.
Als Betriebsschluss gilt:
- im Schienenverkehr der DB AG und bei sonstigen Eisenbahnverkehrsunternehmen 3.00 Uhr des Folgetages,
- ansonsten der Beginn der nächtlichen Betriebsruhe oder der Abschluss der NachtExpress-Fahrten am Folgetag.
2. Umtauschregelung
Ein Umtausch für auf Vorrat gekaufte, jedoch nicht benutzte (auch teilweise benutzte Mehrfahrtenausweise), 4erTickets und 10erTickets nach Tarifstand 01.01.2024 gegen Tickets nach dem jeweiligen Tarifstand ist gegen Zuzahlung des Differenzbetrages in Euro bis zum 31.12.2027 beim verkaufenden Verkehrsunternehmen möglich. Der Differenzbetrag bei Umtausch wird kaufmännisch auf einen vollen 5-Cent-Betrag gerundet. Ein Bearbeitungsentgelt entfällt.
3. Gültigkeit von Monatskarten
Monatskarten sowie dazugehörige Aufpreise (z.B. 1. Wagenklasse DB) zum alten Preis für den Monat Dezember 2024 gelten bis zum Betriebsschluss des 02.01.2025.
Für den Monat Januar 2025 werden Monatskarten sowie die dazugehörigen Aufpreise nur zum neuen Preisstand 2025 ausgegeben.