Ticket und Tarife 2025 und Überleitungsregelung

Was ändert sich ab 1. Januar 2025 bei meinen Tickets für Bus und Bahn?

Tarif- und Ticketinformation:

 

Tarif- und Ticketinformation zum 01. Januar 2025

Mit dem neuen Jahr kommen einige Tarifanpassungen auf Fahrgäste zu. Die wichtigsten Neuerungen haben wir hier beantwortet.

Wie verändern sich die Preise im VRR-Tarif?
Die Gremien des VRR haben beschlossen, dass es zum 01. Januar 2025 eine generelle Preisanpassung von + 5,5 % geben wird. Eine Übersicht gibt es hier.

Wie verändert sich der Preis des DeutschlandTickets?
Die Bundesregierung hat beschlossen, den Preis des (regulären) DeutschlandTickets ab dem 01.01.2025 auf 58 € anzuheben. Das hat Auswirkungen auf die gesamte DeutschlandTicket-Produktfamilie, sodass sich die Preise wie folgt verändern:

  • DeutschlandTicket Job 55,10 €, davon zahlen Arbeitnehmer max. 40,60 €
  • DeutschlandTicket Sozial 48,00 €
  • DeutschlandTicket SchuleSelbstzahler 38,00 €, unverändert bleiben die Preise für
    • DeutschlandTicket SchuleAnspruchsberechtigte 1. Kind 14,00 €
    • DeutschlandTicket Schule Anspruchsberechtigte 2. Kind 7,00 €
    • DeutschlandTicket Schule Anspruchsberechtigte ab 3. Kind 0,00 €
  • Deutschlandsemesterticket Wintersemester 2024/2025 und Sommersemester 2025 29,40 €
  • Deutschlandsemesterticket Wintersemester 2025/2026 34,80 €
  • Das Semesterticket DT-Upgrade FH & Uni gibt es nur noch bis Ende des aktuellen Wintersemesters 2024/2025 und kostet 18,42 €

Was mache ich mit meinen noch nicht genutzten Tickets?
Tickets, die Sie bis zum 31.12.2024 kaufen, können Sie noch bis zum 31.03.2025 nutzen. Weitere Infos dazu, siehe unten. 

Was verändert sich 2025 noch im VRR-Tarif?
Zum 01.03.2025 wird die große Tarifreform im VRR umgesetzt, sodass weitere Änderungen auf Fahrgäste zukommen. Unter anderem werden einige Ticketangebote im VRR eingestellt, darunter z. B. das Ticket1000, das YoungTicketPlus, das BärenTicket, das 10erTicket oder das 48StundenTicket. Bei den Preisstufen werden die Preisniveaus der Preisstufen A1, A2 und A3 zur neuen, einheitlichen Preisstufe A zusammengefasst. Die Preisstufe D entfällt und für verbundweite Fahrten gilt künftig die „neue“ Preisstufe C. Die bisherigen Regionen der Preisstufe C entfallen ebenso wie auch die Kurzstrecke.

Tickets, welche zwischen dem 01.01.25 und 28.02.25 gekauft werden, dürfen noch bis zum 28.02.25 genutzt werden. 

Preistabelle ab 01.01.2025  Preistabelle ab 01.03.2025

Überleitungsregelungen für das Jahr 2025 für Tickets nach Tarifstand 01.01.2025

In Ergänzung der VRR-Beförderungsbedingen zur Erstattung von Tickets (§ 8 Fahrgelderstattung) und darüber hinaus gelten für die Überleitung von Tickets nach Tarifstand 01.01.2024 für die Zeit ab dem 01.01.2025 folgende Regelungen:

1. Abfahrregelung

EinzelTickets, 4erTickets, 10erTicket, 4-StundenTicket, 24-/48-StundenTickets, FahrradTickets und ZusatzTickets zum alten Preis nach Tarifstand 01.01.2024 werden bis zum 31.12.2024, 24.00 Uhr verkauft.

Sofern sie auf Vorrat erworben wurden, können sie bis zum Betriebsschluss des 31.03.2025 zur Fahrt benutzt werden. Über elektronische Vertriebswege verkaufte 10er- und 4erTickets unterliegen dem HandyTicket-Verfahren und können ohne zeitliche Einschränkung genutzt werden.

Als Betriebsschluss gilt:

  • im Schienenverkehr der DB AG und bei sonstigen Eisenbahnverkehrsunternehmen 3.00 Uhr des Folgetages,
  • ansonsten der Beginn der nächtlichen Betriebsruhe oder der Abschluss der NachtExpress-Fahrten am Folgetag.

2. Umtauschregelung

Ein Umtausch für auf Vorrat gekaufte, jedoch nicht benutzte (auch teilweise benutzte Mehrfahrtenausweise), 4erTickets und 10erTickets nach Tarifstand 01.01.2024 gegen Tickets nach dem jeweiligen Tarifstand ist gegen Zuzahlung des Differenzbetrages in Euro bis zum 31.12.2027 beim verkaufenden Verkehrsunternehmen möglich. Der Differenzbetrag bei Umtausch wird kaufmännisch auf einen vollen 5-Cent-Betrag gerundet. Ein Bearbeitungsentgelt entfällt.

3. Gültigkeit von Monatskarten

Monatskarten sowie dazugehörige Aufpreise (z.B. 1. Wagenklasse DB) zum alten Preis für den Monat Dezember 2024 gelten bis zum Betriebsschluss des 02.01.2025.

Für den Monat Januar 2025 werden Monatskarten sowie die dazugehörigen Aufpreise nur zum neuen Preisstand 2025 ausgegeben.