DeutschlandTicket Sozial

DeutschlandTicket

Sozial

  • für Anspruchsberechtigte
  • deutschlandweit gültig
  • alle Nahverkehrsmittel
48,00 €
pro Monat

Auf Basis des DeutschlandTickets wurde ein Angebot für SozialTicket-Kund*innen und Wohngeldempfänger*innen in NRW erarbeitet: das DeutschlandTicket Sozial. Anspruchsberechtigte können damit im VRR bundesweit im Nahverkehr unterwegs sein. Das Ticket kostet 48 Euro. 

Das DeutschlandTicket Sozial ist als Abonnement erhältlich und folgt den gleichen Regelungen bzw. Rahmenbedingungen wie das DeutschlandTicket.

QuickFacts

Geltungsbereichdeutschlandweit
Zeitliche Gültigkeitunbegrenzt
ZielgruppeMenschen mit Berechtigungsnachweis
Format

Chipkarte

App

Preis und Konditionen48 €
FahrzeugklassenNahverkehr (Busse, Straßenbahnen, S-Bahnen, Regionalzüge)
Kündigungsbedingungenmonatlich bis zum 10.
Kombinierbar mit

FahrradTicket

1. Klasse Upgrade

Ticketpreis

Mit dem DeutschlandTicket Sozial können für 48 Euro den ganzen Monat fahren - deutschlandweit und rund um die Uhr, und zwar in Bussen, Bahnen, und Nahverkehrszügen in der 2. Klasse.

Voraussetzung ist eine Anspruchsberechtigung.

Ticket-Erweiterungen

1. Klasse Abo- oder Monatsticket

Top Features
  • 1. Klasse Upgrade
  • monatlich kündbar
  • VRR- oder NRW-weit gültig

FahrradTicket

Top Features
  • Fahrradmitnahme
  • gültig in Bus und Bahn
  • VRR-weit gültig

Anspruchsberechtigte

Sie sind anspruchsberechtigt, wenn Sie zum Beispiel:

  • Empfänger*in von Arbeitslosengeld II, Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II)
  • Empfänger*in von Sozialhilfe (SGB XII)
  • Empfänger*in von Wohngeld
  • leistungsberechtigt nach SGB VIII
  • leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • leistungsberechtigt nach dem Bundesversorgungsgesetz sind.

 Die Prüfung erfolgt direkt digital über die App oder in den HST-KundenCentern durch Vorlage der Berechtigung.

Mobilitätsgarantie

Sollte es wegen Stau, Falschparker*innen oder Störungen an Fahrzeugen und Betriebsanlagen zu Verspätungen kommen, profitieren Sie von der sogenannten Mobilitätsgarantie. Diese gilt, wenn das von Ihnen gewünschte Nahverkehrsmittel ausfällt oder mindestens 20 Minuten später an der Abfahrtshaltestelle als im Fahrplan angegeben abfährt.

Der Umstieg in das alternativ gewählte Verkehrsmittel muss innerhalb von 60 Minuten erfolgen. Wenn Sie ihren Weg stattdessen mit einem IC/ EC oder ICE bzw. mit einem Taxi oder einem Sharing-Angebot (z. B. Car-, Bike-, e-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehre) zurücklegen, erstatten wir Ihnen mit einem DeutschlandTicket Sozial, so wie auch mit dem SozialTicket, zwischen 5 Uhr und 19.59 Uhr bis zu 30,00 Euro und zwischen 20 Uhr und 4.59 Uhr bis zu 60,00 Euro.

FAQ